Eisenbahn-Bundesamt erlaubt die Wiederaufnahme des Zugverkehrs auf der Müngstener Brücke
Die Müngstener Brücke in einer historischen Ansicht. Foto: Slg. EK
[21. Juni 2011 (EBA 6/2011)] Heute hat das EBA der Wiederaufnahme des Zugbetriebes auf der Müngstener Brücke bis Ende 2014 zugestimmt, soweit zuvor Verstärkungsmaßnahmen an der Brücke realisiert worden sind. Anschließend darf die Brücke auf beiden Gleisen wieder mit 70 km/h befahren werden.