Vectron: 1. nach TSI Highspeed zertifizierte Lokomotivenplattform in Europa

xx001Der Vectron bei der TSI-Testfahrt auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke Nürnberg—Ingolstadt. Foto: Siemens

[14. September 2012] Die Vectron-Familie hat durch das Eisenbahn-CERT (EBC) in Bonn, der benannten Stelle für Interoperabilität beim Eisenbahn-Bundesamt, das EG-Zertifikat erhalten.

Damit erfüllt der Vectron die Anforderungen gemäß der Technischen Spezifikationen für Interoperabilität (TSI) für Fahrzeuge des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (TSI HS RST) und ist somit die erste nach dieser Spezifikation zertifizierte Lokomotivenplattform in Europa.

Auf Basis dieses Zertifikates kann der Vectron in allen EU-Staaten zugelassen werden. Lediglich die durch die TSI nicht abgedeckten nationalen Anforderungen sind in den jeweiligen Ländern noch nachzuweisen.

Dazu sagte Ulrich Wiescholek, Leiter des EBC: „Bei der EG-Prüfung hat das EBC dem Plattformgedanken in besonderer Weise Rechnung getragen. Eine Lokvariante der Vectron-Familie setzt sich aus einer für alle Varianten gleichen Grundausstattung und – je nach Einsatzfall der Lok – individuell ausgewählten Ausrüstungspaketen zusammen.“

Durch die Bildung von ‚Prüfmodulen’, die einen möglichst großen Parameterbereich überspannen und baukastenartig kombinierbar sind, werden Ressourcen, Zeitbedarf und Kosten für die Variantenprüfung verringert. Eine neue Variante kann damit im Regelfall in sehr kurzer Zeit bei geringen Kosten zertifiziert werden.

Die Vectron-Lokomotiven erfüllen die TSI HS RST für Fahrzeuge des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems der Klasse 2 (Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 190 km/h bis 250 km/h) und die TSI SRT (Sicherheit in Eisenbahn-Tunneln), die große Teile der nationalen Brandschutzanforderungen in Europa abdeckt. Des Weiteren erfüllt der Vectron die Anforderungen der TSI PRM (Zugänglichkeit für eingeschränkt mobile Personen) sowie die Geräuschanforderungen nach der TSI HS RST, aber auch der TSI NOISE (Geräusche) des konventionellen Eisenbahnverkehrs.

xx002Der Vectron bei der TSI-Aerodynamikprüfung auf dem Testring in Velim (Tschechien). Foto: Siemens

Technische Spezifikation Interoperabilität (TSI)

Die TSI wurde eingeführt, um, auf Grund der Komplexität des Eisenbahnsystems und seiner integrierten Aspekte bezüglich der grundlegenden Anforderungen, die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems verbindlich vorschreiben zu können. So wird zum einen ein sicherer und durchgehender Verkehr interoperabler Hochgeschwindigkeitszüge ermöglicht. Zum anderen soll die endgültige technische Harmonisierung des gesamten transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems erreicht und so seine Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden, etwa durch eine Verringerung der Produktions-, Zulassungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten.

Das Einhalten der TSI wird von Benannten Stellen überprüft und in einer sogenannten EG-Prüfbescheinigung attestiert. Diese EG-Prüfbescheinigung bildet die Grundlage für eine EG-Konformitätserklärung, mit der ein Antragsteller bei der jeweiligen Länderzulassungsstelle eine Inbetriebnahmegenehmigung für das Fahrzeug beantragen kann. Die EG-Prüfbescheinigung berechtigt, für jedes einzelne Fahrzeug der betreffenden Fahrzeugserie die Konformität mit den Anforderungen der TSI zu erklären. Ohne diese Erklärung kann das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen werden.

Quelle: Siemens AG