> Güterzugwagen letztes Update am 14.02.2008

Die Bedeutung der Gattungsbuchstaben und Kennbuchstaben bei Güterwagen
Speziell für Gelenkwagen und Wageneinheiten gelten gesonderte Kennzeichnungen! Diese finden Sie hier.

Gattungsbuchstabe Wagenbauart und Grundeigenschaften
E Offene Wagen in Regelbauart, stirn- und seitenkippbar mit flachem Boden.
Bei Wagen mit 2 Radsätzen liegt die Lastgrenze C zwischen 25 t und 30 t, oder darüber.
Bei Drehgestellwagen liegt die Lastgrenze C zwischen 50 t und 60 t,oder darüber.
Die Ladelänge bei Wagen mit 2 Radsätzen beträgt mindestens 7,70 m, bei Drehgestellwagen beträgt die Ladelänge > 12 m.
F Offene Wagen in Sonderbauart.
Lastgrenze C bei Wagen mit 2 Radsätzen 25 t oder darüber;
Lastgrenze C bei Drehgestellwagen 50 t oder darüber.
G Gedeckte Wagen in Regelbauart mit wenigstens 8 Lüftungsöffnungen.
Lastgrenze C bei Wagen mit 2 Radsätzen 25 t oder darüber;
Lastgrenze C bei Drehgestellwagen 50 t oder darüber.
Ladelänge bei Wagen mit 2 Radsätzen 9m bis unter 12 m
Ladelänge bei Drehgestellwagen 15 m bis unter 18 m.
H Gedeckte Wagen in Sonderbauart.
Lastgrenze C bei Wagen mit 2 Radsätzen 25 t oder darüber;
Lastgrenze C bei Drehgestellwagen 50 t oder darüber.
Ladelänge bei Wagen mit 2 Radsätzen 9 m bis unter 12 m;
Ladelänge bei Drehgestellwagen 15 m bis unter 18 m.
I Wagen mit Temperaturbeeinflussung
Kühlwagen mit thermischer Isolierung der Klasse 1 N, mit Luftumwälzung durch Windmotor, mit Fußbodenrost und Eiskästen (von 3,5 m3 oder darüber).
Lastgrenze C bei Wagen mit 2 Radsätzen 15 t oder darüber;
Lastgrenze C bei Drehgestellwagen 30 t oder darüber.
Ladefläche bei Wagen mit 2 Radsätzen 19 m2 bis unter
22 m2; bei Drehgestellwagen 39 m2 oder darüber.
K Zweiachsige Flachwagen in Regelbauart mit klappbaren Borden und kurzen Rungen
Lastgrenze C 25 t oder darüber,
Ladelänge 12 m oder darüber.
L Flachwagen in Sonderbauart mit unabhängigen Radsätzen
Lastgrenze C bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen 25 t oder darüber,
Ladelänge bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen 12 m oder darüber.
O Gemischte Offen-/Flachwagen mit 2 oder 3 Radsätzen mit umklappbaren Borden und Rungen
Lastgrenze C bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen 25 t oder darüber,
Ladelänge bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen 12 m oder darüber.
(Anm.: Wagen dieser Gattung befinden sich nicht im Bestand der DB AG!)
R Drehgestell- Flachwagen in Regelbauart mit klappbaren Stirnborden und Rungen
Lastgrenze C 50 t oder darüber,
Ladelänge 18 m bis unter 22 m.
S Drehgestell- Flachwagen in Sonderbauart
Lastgrenze C bei Wagen mit 4 Radsätzen 50 t oder darüber,
Lastgrenze C bei Wagen mit 6 oder mehr Radsätzen 60 t oder darüber.
Ladelänge bei Wagen mit 4 Radsätzen 18 m oder darüber,
Ladelänge bei Wagen mit 6 oder mehr Radsätzen 22 m oder darüber.
T Wagen mit öffnungsfähigem Dach
Lastgrenze C bei Wagen mit 2 Radsätzen 25 t oder darüber,
Lastgrenze C bei Drehgestellwagen 50 t oder darüber.
Ladelänge bei Wagen mit 2 Radsätzen 9 m bis unter 12 m, Ladelänge bei Drehgestellwagen 15 m bis unter 18 m.
U Sonderwagen, die nicht unter die Gattungen F, H, L, S oder Z fallen
Lastgrenze C bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen 25 t oder darüber; bei Drehgestellwagen 50 t oder darüber.
X national vergebenes Zeichen
Z Kesselwagen mit Behältern aus Metall, für den Transport von flüssigen oder gasförmigen Erzeugnissen
Lastgrenze C bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen 25 t oder darüber, bei Drehgestellwagen 50 t oder darüber.

Kennbuchstabe in Verbindung mit Gattungsbuchstabe Bedeutung
a E, F, G, H, I, T, U, Z
L, O
S
mit 4 Radsätzen
mit 3 Radsätzen
mit 6 Radsätzen (2 Drehgestelle mit 3 Radsätzen)
aa E, F, G, H, T, U, Z
L
S
mit 6 oder mehr Radsätzen, Lastgrenze C > 60 t < 75 t
mit 4 Einzelradsätzen
mit 8 oder mehr Radsätzen
b bei großräumigen Wagen mit Einzelradsätzen:
F über 45 m3 Rauminhalt
G Ladelänge 12 m oder darüber, Laderaum 70 m3 oder darüber
H Ladelänge 12 bis unter 14 m, Laderaum 70 m3 oder darüber; Wagen, die den Kennbuchstaben „f“ tragen, können einen geringeren Laderaum als 70 m3 haben.
I Ladefläche 22 bis 27 m2 bei Wagen mit 2 Radsätzen
T Ladelänge 12 m oder darüber
L Tragwagen für pa- Mittelcontainer

bei Drehgestellwagen:
G, T Ladelänge 18 m oder darüber
H Ladelänge 18 m bis unter 22 m
K mit langen Rungen
R Ladelänge 22 m oder darüber
S Tragwagen für pa-Mittelcontainer*
*Anm.: Ein Anwendungsbeispiel für einen derartigen Güterwagen, wenngleich sich die Bauart Sgjkkmms699 für den Transport der Nachfolgesysteme der pa-Mittelcontainer (Logistikboxen) eignet, konnte nicht gefunden werden.
bb großräumige Wagen mit Einzelradsätzen
H Ladelänge 14 m oder darüber
I mit sehr großer Ladefläche (über 27 m2) bei Wagen mit 2 Radsätzen
bb bei Drehgestellwagen:
H Ladelänge 22 m oder darüber
c E mit Entladeklappen im Wagenboden (nur bei Wagen mit flachem Boden)
F mit regelbarer Selbstentladung durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöfnung liegt mindestens 70 cm über Schienenoberkante. Wagen, die keinen flachen Boden haben, und die weder stirn- noch seitenkippbar sind.
H, T mit Stirnwandtüren
I mit Fleischhaken
L, S mit Drehschemel
U, Z mit Entladung unter Druck
cc F mit regelbarer Selbstentladung durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöffnung liegt so tief, daß die Verwendung von Fördereinrichtungen zur Aufnahme des Gutes nicht möglich ist. Wagen, die keinen flachen Boden haben, und die weder stirn noch seitenkippbar sind.
H mit Stirnwandtüren und Inneneinrichtung für für den Transport von Kraftfahrzeugen.
d H mit Bodenklappen
I für Seefische
L, S für den Transport von Straßenfahrzeugen eingerichtet, jedoch nur eine Ladeebene.
T, U mit regelbarer Selbstentladung durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöffnung liegt mindestens 70 cm über Schienenoberkante. Nur bei Wagen, die keinen flachen Boden haben, und die weder stirn- noch seitenkippbar sind.
dd T, U mit regelbarer Selbstentladung durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöffnung liegt so tief, daß die Verwendung von Fördereinrichtungen zur Aufnahme des Gutes nicht möglich ist. Nur bei Wagen, die keinen flachen Wagenboden haben und die weder stirn- noch seitenkippbar sind.
e H mit 2 Böden
I mit elektrischer Lüftung
L, S Doppelstockwagen für Kraftfahrzeuge
R mit klappbaren Seitenborden
T mit Türhöhe über 1,90 m
Z mit Heizeinrichtung
ee H mit mehr als 2 Böden
f F, H, I, L, O, S, T, U, Z für den Verkehr mit Großbritannien geeignet
g G, H, T, U für Getreide
I Maschinenkühlwagen
K, L, R eingerichtet für die Beförderung von Containern
S eingerichtet für die Beförderung von Containern bis zu 60 Fuß
Z für den Transport von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen
gg I
Kühlwagen, gekühlt mit Flüssiggas
S eingerichtet für die Beförderung von Containern > 60 Fuß
h G, H für Frühgemüse
I mit thermischer Isolierung (Klasse IR)
L, R, S, T für den Transport von Blechrollen, liegend verladen
hh L, R, S, T für den Transport von Blechrollen, stehend verladen
i H, T
mit öffnungsfähigen Seitenwänden
I von Kältemaschinen eines technischen Begleitwagens gespeiste Kühlwagen
K, L, R, S mit beweglicher Abdeckung und festen Stirnwänden
Z mit nichtmetallischem Behälter
U Tiefladewagen
ii I technischer Begleitwagen
j K, L, R, S, T, Z mit Stoßdämpfereinrichtung, Anm.: Dieser Buchstabe war bei den mit Stoßdämpfereinrichtung versehenen Prototypen Kls 445 und Tbikks 874 nicht angeschrieben.
k E, G, H, K, T Lastgrenze C unter 20 t bei Wagen mit 2 Radsätzen
F, L, O, U, Z Lastgrenze C unter 20 t bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen
I Lastgrenze C unter 15 t bei Wagen mit 2 Radsätzen
I Lastgrenze C unter 30 t bei Drehgestellwagen
R Lastgrenze C unter 40 t
E; F, G, H, S, T, U ,Z Lastgrenze C unter 40 t bei Wagen mit 4 Radsätzen
E, F, G, H, S, T, U, Z Lastgrenze C unter 50 t bei Wagen mit 6 oder mehr Radsätzen
kk E, G, H, K, T Lastgrenze C 20 t bis unter 25 t bei Wagen mit 2 Radsätzen
F, L, O, U, Z
Lastgrenze C 20 t bis unter 25 t bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen
R Lastgrenze C 40 t bis unter 50 t
E, F, G, H, S, T, U, Z Lastgrenze C 40 t bis unter 50 t bei Wagen mit 4 Radsätzen
E, F, G, H, S, T, U, Z Lastgrenze C 50 t bis unter 60 t bei Wagen mit 6 oder mehr Radsätzen
l E nicht seitenkippbar
F, T, U mit schlagartiger, gleichzeitig zweiseitiger Selbstentladung durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöffnung liegt mindestens 70 cm über Schienenoberkante.
G mit weniger als 8 Lüftungsöffnungen
I Wärmeschutzwagen ohne Eiskästen
K, L, O, R, S ohne Rungen
H mit beweglichen Trennwänden
ll F, T, U mit schlagartiger, gleichzeitig zweiseitiger Selbstentladung durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöffnung liegt so tief, daß die Verwendung von Fördereinrichtungen zur Aufnahme des Gutes nicht möglich ist.
H
mit verriegelbaren beweglichen Trennwänden
m E
Ladelänge unter 7,70 m bei Wagen mit 2 Radsätzen
G, H, T Ladelänge unter 9 m bei Wagen mit 2 Radsätzen
I Ladefläche unter 19 m2 bei Wagen mit unabhängigen Radsätzen
K Ladelänge 9 m bis unter 12 m
L, O Ladelänge 9 m bis unter 12 m bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen
R Ladelänge 15 m bis unter 18 m
S Ladelänge 15 m bis unter 18 m

bei Wagen mit 4 Radsätzen:
E Ladelänge unter 12 m bei Drehgestellwagen
G, H, T Ladelänge unter 15 m bei Drehgestellwagen
I Ladefläche unter 39 m2 bei Drehgestellwagen
S Ladelänge 18 bis unter 22 m bei Wagen mit 6 oder mehr Radsätzen
mm K Ladelänge unter 9 m
L, O Ladelänge unter 9 m bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen
L Ladelänge unter 18 m bei Wagen mit 3 oder 4 Radsätzen
R Ladelänge unter 15 m
S Ladelänge unter 15 m bei Wagen mit 4 Radsätzen
S Ladelänge unter 18 m bei Wagen mit 6 oder mehr Radsätzen
n E, G, F, K, L, O, T ; U; Z mit 2 Radsätzen, Lastgrenze C > 30 t
E, G, F, R, S, T, U, Z, H mit 4 Radsätzen, Lastgrenze C > 60 t
E, G, F, S, T, U, Z, H mit 6 oder mehr Radsätzen, Lastgrenze C > 75 t
F, O, U, Z mit 3 Radsätzen, Lastgrenze C > 40 t
H mit 2 Radsätzen, Lastgrenze C > 28 t
I mit 2 Radsätzen, Lastgrenze C > 25 t
I mit 4 Radsätzen, Lastgrenze C > 40 t
L mit 3 Radsätzen. Lastgrenze C > 30 t
o E nicht stirnkippbar
F, T, U mit schlagartiger Selbstentladung zwischen den Gleisen durch Schwerkraft. Die Unterkante der Entladeöffnung liegt mindestens 70 cm über Schienenoberkante. Wagen, die keinen flachen Boden haben und die weder stirn- noch seitenkippbar sind.
G, H Ladelänge unter 12 m und Laderaum 70 m3 oder darüber bei Wagen mit 2 Radsätzen
I mit Eiskästen unter 3,5 m3
K mit festen Borden
R mit festen Stirnwänden unter 2 m Höhe
S Gelenkwagen mit 3 Drehgestellen mit je 2 Radsätzen; gültig bis 31.12.1996
oo F, T, U
mit schlagartiger Selbstentladung zwischen den Gleisen durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöffnung liegt so tief, daß die Verwendung von Fördereinrichtungen zur Aufnahme des Gutes nicht möglich ist. Wagen, die keinen flachen Boden haben und die weder stirn- noch seitenkippbar sind
R mit festen Stirnwänden von 2 m Höhe oder mehr
p F, T, U
mit regelbarer Selbstentladung zwischen den Gleisen durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöffnung liegt mindestens 70 cm über Schienenoberkante. Wagen, die keinen flachen Wagenboden haben und die weder stirn- noch seitenkippbar sind
I ohne Fußbodenroste
K, L, S ohne Borde
R ohne Stirnborde
pp F, T, U
mit regelbarer Selbstentladung zwischen den Gleisen durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöffnung liegt so tief, daß die Verwendung von Fördereinrichtungen zur Aufnahme des Gutes nicht möglich ist. Wagen, die keinen flachen Wagenboden haben und die weder stirn- noch seitenkippbar sind
K, R mit abnehmbaren Borden.
q allgemein
mit elektrischer Heizleitung für alle Stromarten
qq allgemein
mit elektrischer Heizleitung und Heizeinrichtung für alle Stromarten
r F, H, I, S, T, U, Z
Gelenkwagen
L Ladelänge mit 2 Elementen lu > 27 m
rr F, H, I, S, T, U, Z Wageneinheit
s allgemein S-fähig, geeignet für Züge bis 100 km/h
ss allgemein SS-fähig, geeignet für Züge bis 120 km/h
Die nationalen Kennbuchstaben an Wagen der Deutschen Bahn AG (Stand 01.03.1998)
t Rs
mit je zwei festen, hohen Rungen an den Stirnseiten und in Wagenmitte, für quer zur Fahrtrichtung geladenes Rundholz
Roos tiefergelegte Rungentaschen und variable Rungenabstände
Shimmns mit besonderer Festlegeeinrichtung zum Sichern ungebündelter Schmalbandcoils
tt Hbis großvolumiger gedeckter Güterwagen, der das Profil G 2 überschreitet, mit einer verriegelbaren Trennwand (Umbau ab 1997)
u Rs
Ladelänge 20,70 m
Samm(s) mit klappbaren Stirn- und Seitenborden
Shimmns, Sahimms Auskleidung der Mulden mit gewebeverstärkten Gummimatten
tu Shimmns mit besonderer Festlegeeinrichtung zum Sichern ungebündelter Schmalbandcoils; Auskleidung der Mulden mit gewebeverstärkten Gummimatten
v Tdgs, Tadgs
nur für Lebensmitteltransporte
uv Gos, Gbs, Hbcs
mit Dampfheiz- oder elektrischer Heizleitung für 1000 bzw. 1500 Volt
w Gls
mit durchgehender Funkenschutzabdeckung
Rgs mit nachbearbeiteten Containeraufsetzzapfen; Disposition durch Fa. Kombiwaggon
ww Hbis
mit Funkenschutzblechen und -leisten nach UIC-Merkblatt 543
x Hbills
mit zwei verstärkten verriegelbaren Trennwänden
Kls Einsatz vorrangig im Baudienst
Ea(l)s, Ea(n)os mit Stahlfußboden
Salmmps mit Drehrahmen für ACTS-Abrollbehälter
y Hbillss
lauf- und bremstechnisch für Geschwindigkeiten bis 160 km/h geeignet
Tds, Tdgs, Tadgs, Taoos, Uaoos mit besonderem Innenanstrich
z F(s)
Muldenkippwagen
Rns Ladelänge 21,0 m
Tdgs

als Tds oder Tdgs einsetzbar

zz Fal(s) mit Dampfheizleitung und -heizeinrichtung
Fb Kübelwagen

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