> Wiehltalbahn

News vom 17.10.2008:


Illegaler Prellbock verhindert Weiterfahrt eines Bauzugs
Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr durch die Gemeinde Morsbach


(PM) Böse Überraschung für die Gleisbaurotte der oberbergischen Wiehltalbahn: Als sie am Mittwoch mit dem Arbeitszug zum Einsatz auf der Strecke Hermesdorf – Morsbach unterwegs war, kam sie nicht weit. Am Haltepunkt Kömpel versperrte ein Prellbock den Weg. Wie ein Augenzeuge berichtete, hatte kurz zuvor der Bauhof der Gemeinde Morsbach das augenscheinlich selbstgebastelte Hindernis auf dem Gleis befestigt.

Aufnahme: Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e. V.


Die Eisenbahnstrecke wird derzeit von der Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH aus Bonn-Beuel gemeinsam mit dem Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e.V. wieder für den regulären Betrieb hergerichtet. Die Strecke war im Jahr 2006 von der Gemeinde Morsbach und der Stadt Waldbröl mit dem Ziel des Abrisses gekauft worden, allerdings erhielt die Rhein-Sieg-Eisenbahn am 28. August 2008 vom Düsseldorfer Verkehrsministerium die Betriebsgenehmigung für 50 Jahre. Unverzüglich nahmen die neuen Betreiber den Grünrückschnitt auf. Etwa drei der insgesamt 7,2 Kilometer langen Strecke sind so bereits wieder mit Arbeitszügen befahrbar.


„Allen vor Ort muss durch die blanken Schienen klar gewesen sein, dass hier wieder Züge fahren. Wer ein Hindernis an einer unübersichtlichen Stelle fest an den Schienen verankert ohne den Betreiber der Bahnstrecke davon zu unterrichten, nimmt in Kauf, dass bei einem Unfall Personen zu schaden kommen“, erklärt Walter Zienow, Mitarbeiter der Rhein-Sieg-Eisenbahn. „Nach Rücksprache mit der Landeseisenbahnaufsicht haben wir Strafanzeige gegen die Gemeinde Morsbach gestellt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr“. Während ein zugelassener Prellbock einen Aufprall auffängt und sich auf dem Gleis verschiebt, ist die zunächst primitiv wirkende Konstruktion der Gemeinde Morsbach in höchstem Maße gefährlich, weil sie ein Schienenfahrzeug zum Entgleisen bringen kann. Der Rhein-Sieg-Eisenbahn als Betreiberin übernahm mit der Betriebsgenehmigung auch alle Verpflichtungen zur Verkehrssicherung, kann sie aber derzeit nicht voll ausüben, weil die Gemeinde Morsbach sich weigert, ihr die Unterlagen etwa über die Brücken und den 786 Meter langen Kömpeler Tunnel zu übergeben.

Aufnahme: Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e. V.


„Möglicherweise war die Gemeinde überrascht, dass unsere ehrenamtlichen Kräfte so gut voran kommen“, deutet Gerhard Mansel, Vorsitzender des Förderkreises zur Rettung der Wiehltalbahn, den Versuch, die Bauarbeiten zu stoppen. Die Rhein-Sieg-Eisenbahn hatte nach der Erteilung der Betriebsgenehmigung Bürgermeister Reuber um ein Gespräch zum weiteren Vorgehen gebeten, der Bürgermeister schlug dieses Angebot aber aus.



Zeichnung: Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e. V.

Hintergrund

Dass die Gemeinde Morsbach zur Verhinderung der Reaktivierung der am 1. Oktober 2008 einhundert Jahre alt gewordenen Bahnstrecke alle Register zieht, wurde schon im Jahr 2001 offensichtlich. Damals wurden auf dem Morsbacher Bahnhofsgelände mit dem Gleisabbau begonnen, weil die Gemeinde das Grundstück nur „besenrein“ übernehmen wollte. Schon bald war klar, dass der Abbauversuch illegal war, Denkmalschutz und die Widmung als Eisenbahnanlage widersprachen den Bemühungen von Bürgermeister Raimund Reuber. Einen neuen Anlauf nahm die Kommune mit dem Kauf der Bahngrundstücke im Jahr 2006. Der Verkauf der Strecke an die Eisenbahnbetreiber Rhein-Sieg-Eisenbahn und Wiehltalbahn war auf Druck des Landesverkehrsministeriums gescheitert. Das Verkehrsministerium forderte die Deutsche Bahn vielmehr auf, die Infrastruktur mit dem Ziel des Abrisses an die Gemeinde Morsbach und die Stadt Waldbröl zu verkaufen, obwohl RSE und Förderkreis mit dem unteren Teilstück der Wiehltalbahn bereits gezeigt hatten, dass eine erfolgreiche Reaktivierung möglich ist. Bei diesem Verkauf der Bahnstrecken Osberghausen – Waldbröl und Hermesdorf – Morsbach an die Anliegerkommunen zahlte die Gemeinde Morsbach für ihren Streckenteil lediglich einen Euro. Den übrigen Kaufpreis übernahmen die anderen Anliegerkommunen der Wiehltalbahn, u.a. die hoch verschuldete Stadt Waldbröl, die für das gesamte Kaufgeschäft einen Kredit über 450.000€ beim Landesbetrieb Straßen NRW aufnahm. Zudem sagten die Stadt Wiehl und die Stadt Waldbröl der Gemeinde Morsbach 150.000€ für die Unterhaltung und den Abriss der denkmalgeschützten Viadukte zu.

Zwar hatte das Eisenbahn-Bundesamt dem Antrag der Gemeinde auf Entwidmung der Bahnstrecke zunächst entsprochen, RSE und Förderkreis gehen aber nach der Erteilung der Betriebsgenehmigung davon aus, dass ihr Widerspruch gegen die Entwidmung Erfolg haben wird, da es gängige Praxis des Eisenbahn-Bundesamtes ist, betriebene Bahnstrecken nicht zu entwidmen.

Quelle: Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e. V.


News vom 4.9.2008:


Reaktivierung der Eisenbahnstrecke Hermesdorf – Morsbach kommt gegen den Willen der Kommune ins Rollen
Betriebsgenehmigung bis 2058 erteilt

(PM) Das Verkehrsministerium des Landes NRW hat der Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH (RSE) am 28. August die Genehmigung zum Betrieb der in Hermesdorf an die Wiehltalbahn anschließenden Eisenbahnstrecke Hermesdorf – Morsbach erteilt. Die Genehmigung gilt bis zum 31. August 2058. Die RSE und der Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e.V. gehen davon aus, dass damit die noch nicht rechtskräftige Entwidmung der Strecke keinen Bestand haben wird und die denkmalgeschützte Bahnstrecke daher nicht wie von der Gemeinde Morsbach vorgesehen abgerissen werden kann.

RSE und Förderkreis bemühen sich schon seit Jahren um den Erhalt und die Reaktivierung dieser 7,1 Kilometer langen Infrastruktur, zumal die Morsbacher Holzwirtschaft und holzverarbeitende Industrie bereits seit längerem nach einer Verlademöglichkeit nachsuchen und ein Gutachten die Wirtschaftlichkeit eines Personennahverkehrs prognostiziert.

Der Verkauf der Strecke an die Eisenbahnbetreiber war im Jahr 2006 auf Druck des Landesverkehrsministeriums gescheitert. Das Verkehrsministerium forderte die Deutsche Bahn vielmehr auf, die Infrastruktur mit dem Ziel des Abrisses an die Gemeinde Morsbach und die Stadt Waldbröl zu verkaufen, obwohl RSE und Förderkreis mit dem unteren Teilstück der Wiehltalbahn bereits gezeigt hatten, dass eine erfolgreiche Reaktivierung möglich ist.

Bei diesem Verkauf der Bahnstrecken Osberghausen - Waldbröl und Hermesdorf - Morsbach an die Anliegerkommunen zahlte die Gemeinde Morsbach für ihren Streckenteil lediglich einen Euro. Den übrigen Kaufpreis übernahmen die anderen Anliegerkommunen der Wiehltalbahn, u.a. die hoch verschuldete Stadt Waldbröl, die für das Kaufgeschäft einen Kredit über 450.000€ beim Landesbetrieb Straßen NRW aufnahm. Zudem sagten die Stadt Wiehl und die Stadt Waldbröl der Gemeinde Morsbach 150.000€ für die Unterhaltung und den Abriss der denkmalgeschützten Viadukte zu.

Zwar hatte das Eisenbahn-Bundesamt dem Antrag der Gemeinde auf Entwidmung der Bahnstrecke zunächst entsprochen, RSE und Förderkreis gehen aber nach der jetzt erfolgten Erteilung der Betriebsgenehmigung davon aus, dass ihr Widerspruch gegen die Entwidmung Erfolg haben wird, da es gängige Praxis des Eisenbahn-Bundesamtes ist, betriebene Bahnstrecken nicht zu entwidmen. Mit den Sanierungsarbeiten wird in Kürze begonnen. Unterstützt werden die Wiehltalbahner dabei sowohl von der IG Asdorftalbahn als auch von verschiedenen Morsbacher Vereinen.

Auszug aus dem Gutachten zum Denkmalschutz:

Das Gutachten stellt die von der Talstrecke Osberghausen – Waldbröl abweichende Bedeutung der am 1. Oktober 1910 eröffneten Zweigstrecke von Hermesdorf nach Morsbach heraus. „Hier ging es weniger um die Erschließung von Steinbrüchen, sondern eher um die Komplettierung des Eisenbahnnetzes mit einer schnellen und komfortablen Verbindung des Wiehltales mit der Sieg. Dazu wurde eine technisch anspruchsvolle Bahnlinie mit den ... Brücken, Viadukten und dem Kömpeler Tunnel gebaut. Technikhistorisch besonders interessant sind die Betonbauten. Beton ist zwar ein schon im 19. Jahrhundert bekannter und genutzter Baustoff. Wie etwa 100 Jahre zuvor bei Eisen und Stahl fehlten jedoch die Erfahrungen mit diesem Baustoff. Die statischen Grundlagen wurden erst Anfang des 20. Jahrhunderts geschaffen und publiziert, so dass erst nach 1900 vermehrt Betonbauten entstanden. Die Betonbrücken und Viadukte zwischen Hermesdorf und Morsbach müssen zu den Pionierbauten dieser Bauweise gezählt werden und sind daher technikgeschichtlich bedeutend.“

785 Meter lang ist der noch in den 80er Jahren sanierte Bauwerk Kömpeler Tunnel. Bei den größten Brücken der Strecke handelt es sich um eine Bogenbrücke mit einer Spannweite von 32,70 Metern, ein Fünffeld-Viadukt mit den Spannweiten 7,4 – 7,4 – 15,4 – 7,4 – 7,4 Meter zur Überquerung eines Seitentals mit Wegunterführung und ein Dreifeld-Viadukt mit Spannweiten von drei mal 15 Meter. Diese Bauwerke sind alle in sichtbar belassenem Stampfbeton erbaut – eine Pioniertat Anfang des 20. Jahrhunderts.

Quelle: Pressemitteilung der Wiehltalbahn


News vom 26.8.2008:

Wiehltalbahn: RSE hat Betriebsgenehmigung für fünfzig Jahre erhalten

(PM) Mit Datum vom 14. August 2008 hat das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW nun eine Forderung des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2006 umgesetzt und der Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH (RSE) für die Eisenbahnstrecke Osberghausen - Waldbröl eine Betriebsgenehmigung bis zum 1. Januar 2056 erteilt. Das Land war der Aufforderung des Gerichts zur Erteilung einer langfristigen Genehmigung zunächst nicht nachgekommen, wurde aber im Juni 2008 vom Oberverwaltungsgericht Münster dazu verpflichtet.

Die 250 Mitglieder des Förderkreises zur Rettung der Wiehltalbahn e.V., die sich seit 1994 für Erhalt und Nutzung der denkmalgeschützten Eisenbahnstrecke einsetzen, sind damit ihrem Ziel einen wesentlichen Schritt näher gekommen. „Die Stunden, die unsere Aktiven ehrenamtlich in die Bahnstrecke gesteckt haben, kann man gar nicht zählen“, so Vereinsvorsitzender Gerhard Mansel. „Nun zeigt sich, dass sie eine dauerhafte Investition waren.“

„Eine langfristige Betriebsgenehmigung ist elementar, weil sich beispielsweise die Bauwerksunterhaltung nur auf Dauer rechnet“, schildert Rainer Bohnet, Geschäftsführer der Rhein-Sieg-Eisenbahn, die unternehmerische Perspektive.

Nach den zahlreichen zugunsten der Wiehltalbahn entschiedenen Gerichtsverfahren steht nun noch die Gerichtsentscheidung über die Entwidmung aus. Der Waldbröler Stadtrat ist indes am vergangenen Mittwoch von seiner bisherigen Position abgerückt und hat den Landesbetrieb Straßen NRW aufgefordert, die Möglichkeiten eines Kreisverkehrs am Waldbröler Boxberg mit Verbleib der Bahnstrecke vorzustellen.

Persönlich über die Wiehltalbahn informieren können sich Interessierte bei den Zugfahrten im Wiehltal, besonders aber beim ersten Waldbröler Bahnhofsfest zum Tag des offenen Denkmals am Sonntag, den 14. September.

Quelle: Pressemitteilung der Wiehltalbahn


News vom 13.6.2008:

4:0 für die Wiehltalbahn
Kommunen scheitern vor Gericht mit ihren Vertreibungsklagen - Oberwiehl: Ladestraße bleibt Ladestraße

(PM) Erneut sind die Wiehltal-Kommunen und die Oberwiehler Gewerbepark GmbH (OWG) mit ihren Versuchen gescheitert, die Einstellung des Betriebs der östlich von Köln gelegenen Wiehltalbahn Osberghausen – Waldbröl gerichtlich zu erzwingen.

Anfang Juni erklärten die Landgerichte Köln und Bonn die Klagen der Städte Wiehl und Waldbröl und der Gemeinde Reichshof für unzulässig. Sie hatten die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH und den Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e.V. auf Herausgabe der Grundstücke, die zum Bahnbetrieb genutzt werden, und Unterlassung des Bahnbetriebs verklagt. Die Gerichte entschieden, dass die Klagen allein schon deshalb unzulässig seien, weil sich die Kommunen in einem Stillhalteabkommen selbst dazu verpflichtet hätten, vor der endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts den Bahnbetrieb nicht zu behindern. Die Taktik der Kommunen, gegen die Wiehltalbahn möglichst viele Gerichtsverfahren an möglichst vielen Orten einzuleiten, wertete der Vorsitzende Richter des Landgerichts Köln als wenig zweckdienlich. Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte über die von der Bezirksregierung Köln trotz des bestehenden Zugverkehrs ausgesprochene Entwidmung der Strecke und den Revisionsantrag des Landes gegen die Zusprechung einer langfristigen Betriebsgenehmigung für die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH stehen noch aus.

Auch im Streit um die Oberwiehler Ladestraße entschied das Gericht erneut zugunsten des Bahnbetriebs. Gegenüber den bisherigen Gerichtsentscheidungen habe die klagende OWG, die sich im Besitz der Bergischen Patenachsenwerke (BPW) und der Stadt Wiehl befindet, keine neuen Fakten beigebracht, die zu einer anderen Entscheidung hätten führen können, so der Vorsitzende Richter in der Verhandlung. Daher könne gar keine andere Entscheidung als die zur Offenhaltung der Ladestraße fallen. Auch urteilte das Gericht, die Ladestraßen-Eigentümer hätten kein Recht auf die Erhebung einer Nutzungsgebühr für die Ladestraße, da sie die Nutzung aufgrund der Widmung dulden müssten.

Über das Wiehltal hinaus Bedeutung haben diese Urteile besonders in der Bestätigung der im Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) geregelten Verfahrenswege für die Aufgabe einer Eisenbahn-Infrastruktur. Die OWG scheiterte mit ihrer Argumentation, die Widmung der Eisenbahngrundstücke sei schon durch den Verkauf an Dritte, spätestens aber mit der Stilllegung der Wiehltalbahn automatisch entfallen. Der Versuch der Kommunen, eine Einstellung des Bahnbetriebs ohne Stilllegungsantrag der betriebsführenden Rhein-Sieg-Eisenbahn nach §11 AEG und ohne rechtskräftigen Entwidmungsakt nach §23 AEG zu erreichen, war gleichfalls erfolglos.

Die unterlegenen Parteien haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Urteile einzulegen.

„Ein klares 4:0 für die Wiehltalbahn“, urteilt Gerhard Mansel, Vorsitzender des Förderkreises zur Rettung der Wiehltalbahn. „Im Sport würde man die Trainer auswechseln, hier könnten sich die Räte und NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke aber auch fragen, ob sie wirklich weiter erfolglos auf dieses destruktive Spiel setzen oder auf Fair Play umschwenken möchten. Ein konstruktives Miteinander bringt alle weiter“. Wenn Privatleute Eigentore schössen, sei das nur ein privates Problem. Die Verfahrenskosten von mehreren Zehntausend Euro der Kommunen gingen aber zu Lasten des Steuerzahlers, so Mansel weiter.

Quelle: Pressemitteilung der Wiehltalbahn

 

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